Der Coronavirus, der erstmals im September 2018 in Wuhan, China aufgetreten ist und der sich seit Beginn des Jahres rasant über dem gesamten Erdball verbreitet hat, hält unsere Republik ganz schön auf Trab. Seit Wochen bestimmt der corona-dominierter Alltag unser Leben, egal ob wir einkaufen gehen, einen Spaziergang machen oder sogar zur Arbeit gehen. Überall ist man mit Maßnahmen konfrontiert, welche die Ausbreitung des Virus COVID-19, seine offizielle Bezeichnung, so effizient wie möglich eindämmen soll.
Viele Menschen in Deutschland müssen ihren Alltag entweder vollständig umkrempeln oder zumindest einschränken. Doch es gibt auch sehr viele Menschen, die durch die Corona-Krise beispielsweise ihren Job verloren haben und daher um ihre Existenz fürchten. Natürlich gibt es das Modell der Corona-Kurzarbeit, bei der der Arbeitnehmer seine Anstellung behält, allerdings etwas weniger arbeitet als zuvor. Überflüssig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer natürlich auch dementsprechend weniger Lohn bekommt.
Hierbei sind Existenzängste durchaus begründet, doch der Bund springt mit einem Hilfspaket von einem historischen Ausmaß, dass wirklich alle Menschen – auch die Arbeiterklasse – in diesem schwierigen und unsicheren Zeiten weitestgehend entlasten soll.
In diesem Artikel erfahren Sie, wo das Hilfspaket für Arbeitnehmer genau aussieht, wo es wirkt und wer es in Anspruch nehmen kann.
Arbeitnehmer in Kurzarbeit
Damit eine Massenarbeitslosigkeit verhindert wird, hat die Bundesregierung beschlossen, das Modell der Kurzarbeit flächendeckend für alle Branchen zu ermöglichen. Kurzarbeite bedeutet, wenn es keine Arbeit mehr gibt, kann ein Unternehmen seine Arbeiter bzw. Angestellten in Kurzarbeit schicken. Dieses Modell soll Arbeiter, die für längere Zeit von der Kurzarbeit betroffen sind, vor stärkeren Lohneinbußen bewahren.
Bisher gibt es etwa 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Doch in Zukunft soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent erhöht werden, und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent. Dabei wird rückwirkend ab März gezählt, wieviele Monate der Arbeitnehmer beschäftigt war. Wer also seit Beginn März diesen Jahres auf mindestens 50 Prozent Kurzarbeit war, soll anschließend ab Juli mehr Geld erhalten – die zweite Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober aktiv werden.
Diese Regelung läuft jedoch Ende des Jahres wieder aus, da die Regierung annimmt, dass man die Corona-Krise eventuell ab dann in den Griff bekommen würde.
Arbeitslosengeld & Hartz-IV
Durch die relativ geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll die Arbeitslosenunterstützung für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch aus Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung der Arbeitslosenunterstützung kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen weitere rund 2,6 Mrd. Euro. Zudem verzichten die Jobcenter bei einem Antrag auf Hartz-IV ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens sowie der Höhe der Wohnungsmiete. Durch die Corona-Sicherheitsmaßnahmen müssen Hartz-IV-Empfänger auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeits-Agentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach per Telefon anrufen. Anträge können zudem auch online gestellt werden.