Der Coronavirus, der erstmals im September 2018 in Wuhan, China aufgetreten ist und der sich seit Beginn des Jahres rasant über dem gesamten Erdball verbreitet hat, hält unsere Republik ganz schön auf Trab. Seit Wochen bestimmt der corona-dominierter Alltag unser Leben, egal ob wir einkaufen gehen, einen Spaziergang machen oder sogar zur Arbeit gehen. Überall ist man mit Maßnahmen konfrontiert, welche die Ausbreitung des Virus COVID-19, seine offizielle Bezeichnung, so effizient wie möglich eindämmen soll.
Viele Menschen in Deutschland müssen ihren Alltag entweder vollständig umkrempeln oder zumindest einschränken. Doch es gibt auch sehr viele Menschen, die durch die Corona-Krise beispielsweise ihren Job verloren haben und daher um ihre Existenz fürchten. Natürlich gibt es das Modell der Corona-Kurzarbeit, bei der der Arbeitnehmer seine Anstellung behält, allerdings etwas weniger arbeitet als zuvor. Überflüssig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer natürlich auch dementsprechend weniger Lohn bekommt.
Hierbei sind Existenzängste durchaus begründet, doch der Bund springt mit einem Hilfspaket von einem historischen Ausmaß, dass wirklich alle Menschen – auch die Arbeiterklasse – in diesem schwierigen und unsicheren Zeiten weitestgehend entlasten soll. Vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte, bei denen oftmals nur ein Elternteil arbeiten geht, damit der andere sich um die Erziehung der Kinder kümmert, trifft die Krise ganz hart.
In diesem Artikel erfahren Sie, wo das Hilfspaket für Eltern und Familien genau aussieht, wo es wirkt und wer es in Anspruch nehmen kann.
Eltern
Für alle Eltern und Erziehungsberechtigte gibt es auch Unterstützung in Form eines Extra-Zuschlags beim Kindergeld, der in einer Höhe von maximal 185 Euro pro Monat ausfällt. Allerdings wird beim Antrag im Vorfeld nur das Einkommen des vergangenen Monats überprüft anstatt das der letzten sechs Monate. Zudem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des Lohns weiter, sofern die Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas sowie Schulen zu Hause betreuen müssen. Die Regelung gilt natürlich auch für Pflegeeltern.
Auch Familien, die ein kleines Einkommen beziehen, werden unterstützt. So hat das Bundesfamilienministerium den sogenannten “Notfall-Kinderzuschlag” ins Leben gerufen. Nähere Infos finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesfamilienministeriums.
Die Auszahlung der Zuschläge bzw. Entschädigungen übernimmt bei den Arbeitnehmern der jeweilige Arbeitgeber, der seinerseits bei der von den Ländern zugeteilte zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Zudem besteht für die Arbeitgeber auch die Möglichkeit, einen Vorschuss bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Entschädigungszahlungen gelten allerdings nur höchstens für sechs Wochen für je Mutter und Vater.
Derzeit wird im Bundestag sowie Bundesrat beraten, diesen Zeitraum auf ganze zehn Wochen zu verlängern bzw. für alleinerziehende Eltern auf zwanzig Wochen. Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie den aktuellen Stand über die Zuschüsse sowie deren Bedingen.