Der Coronavirus, der erstmals im September 2018 in Wuhan, China aufgetreten ist und der sich seit Beginn des Jahres rasant über dem gesamten Erdball verbreitet hat, hält unsere Republik ganz schön auf Trab. Seit Wochen bestimmt der corona-dominierter Alltag unser Leben, egal ob wir einkaufen gehen, einen Spaziergang machen oder sogar zur Arbeit gehen. Überall ist man mit Maßnahmen konfrontiert, welche die Ausbreitung des Virus COVID-19, seine offizielle Bezeichnung, so effizient wie möglich eindämmen soll.
Viele Menschen in Deutschland müssen ihren Alltag entweder vollständig umkrempeln oder zumindest einschränken. Doch es gibt auch sehr viele Menschen, die durch die Corona-Krise beispielsweise ihren Job verloren haben und daher um ihre Existenz fürchten. Natürlich gibt es das Modell der Corona-Kurzarbeit, bei der der Arbeitnehmer seine Anstellung behält, allerdings etwas weniger arbeitet als zuvor. Überflüssig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer natürlich auch dementsprechend weniger Lohn bekommt.
Hierbei sind Existenzängste durchaus begründet, doch der Bund springt mit einem Hilfspaket von einem historischen Ausmaß, dass wirklich alle Menschen – auch die Unternehmerklasse – in diesem schwierigen und unsicheren Zeiten weitestgehend entlasten soll. Dazu gehört natürlich auch die ständige Angst, dass auf einmal die Umsätze ausbleiben und man im schlimmsten Fall sogar Konkurs anmelden muss.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie das Hilfspaket der Regierung für Selbstständige geschnürt ist und was es alles beinhaltet.
Das Hilfspaket für Selbständige sowie KMUs im Überblick
Am Montag, den 23. März 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Hilfspaket im Wert von 50 Mrd. Euro für Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen diese Gruppen möglichst schnell und unbürokratisch Finanzspritzen bekommen. Die Zahlungsintervalle sehen dabei wie folgt aus.
- 9.000 Euro erhalten Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten als Einmalzahlung für drei Monate
- bis zu 15.000 Euro gibt es für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
Dabei muss man anmerken, dass dies Finanzhilfen sind – also Zuschüsse und keine Kredite. Daher müssen Sie diese nicht zurückzahlen.
Dieser Zuschuss soll dazu dienen, die während der Corona-Krise entstandenen Auswirkungen wie Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, die durch rückläufige bzw. ausbleibende Umsätze sowie weiterlaufende Kosten wie zum Beispiel für Handelswaren, Miete, sonstige Fixkosten oder Kredite entstehen würden. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dürfen jedoch erst seit dem 11. März 2020 bestehen, damit Sie den Zuschuss beantragen können.
Auf der offiziellen Seite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Hilfspaket und wie Sie dieses beantragen können.